Voraussetzungen zum Erhalt der Abwrackprämie - Tips

März 16th, 2009 Posted in Auto, Geld

Durch wen kann die Abwrackprämie beantragt werden?

Antragsberechtigt sind lediglich Privatpersonen, die einen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen. Der Antragsteller muss der Halter des zu verschrottenden Altfahrzeugs sein. Dies ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Auf den Antragssteller muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein. Hierbei gibt es keine Ausnahmen

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Welche Voraussetzungen muss der Alt-Pkw erfüllen, damit ich die Abwrackprämie beantragen kann?

Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, dessen Erstzulassung mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt ist.

Bis wann muss mein Altfahrzeug verschrottet werden, damit ich die Abwrackprämie beantragen kann?

Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 durchgeführt werden. Zeitpunkt der Verschrottung ist das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den anerkannten Demontagebetrieb angegebene Datum.

Wo erhalte ich den Antrag zur Abwrackprämie

Den Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie gibt es auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) zum download. Es werden nur Anträge angenommen, die unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks vorgelegt werden.

Wo muss ich den Antrag auf Abwrackprämie vorlegen?

Der Antrag ist im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Vordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch den Autohändler eingereicht werden. Er muss allerdings in jedem Fall durch den Antragsberechtigten unterschrieben werden. Die mögliche Erstattung und Benachrichtigung erfolgt nur gegenüber dem Antragsberechtigten. Eine Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Welche Nachweise sind für den Antrag auf Abwrackprämie notwendig?

Der Antrag kann nur mit den vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgeschriebenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge finden bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge Berücksichtigung. Dem Antrag müssen unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beigefügt werden:

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
  • Kopie der Rechnung über den Neuwagenkauf beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Mitarbeiter zugelassen war.

Welche Demontagebetriebe (Autoverwerter, Schrotthändler) können mir die notwendige Bescheinigung aushändigen?

Eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe finden Sie auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). In dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Antragsformular muss durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs durch Unterschrift und Stempel bestätigt werden, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage (Schrottpresse) zugeführt wird.

Welche Voraussetzungen muss das Neufahrzeug erfüllen, damit die Abwrackprämie beantragt werden kann?

Es muss sich um einen Pkw handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens den Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 entspricht. Erwerb und Zulassung des Neufahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen oder junge Gebracuhtwagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung des Antragstellers – maximal ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Mitarbeiter, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Autovermieter oder eine Lleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.

Wann bekomme ich die Abwrackprämie ausgezahlt?

Eine Auszahlung der Abwrackprämie erfolgt erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) bzw. nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts. Dies ist voraussichtlich nicht vor März 2009 der Fall. Die vorgesehenen Finanzmittel für die Verteilung der Beträge sind insgesamt 1,5 Milliarden Euro und stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel und erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge im BAFA. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Abwrackprämie.

Habe ich jetzt noch eine Chance, die Abwrackprämie zu bekommen?

Auf den Seiten der des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie täglich den aktuellen Stand der eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie abrufen.

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