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Reduzierung der Umweltprämie ab Juni
Die Umweltprämie bzw. Abwrackprämie für die Verschrottung von Altfahrzeugen soll Medien zufolge noch mindestens bis 31. Mai in voller Höhe gezahlt werden. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Ab dem 1. Juni soll die Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro reduziert werden. Dabei geht es um eine Summe zwischen 1.500 und 1.250 Euro. Wie geplant soll das Programm dann am 31. Dezember 2009 beendet werden. Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gingen bisher 1,1 Millionen Anträge ein, darunter fast 700.000 Reservierungen über das Anfang der Woche eingeführte Online-Verfahren.
Umweltprämie bis Ende 2009 - jetzt ist es sicher
Die Bundesregierung verlängert bis zum Ende des Jahres 2009 die Umweltprämie. Problem ist nur: Aus ökonomischer, ökologischer und finanzpolitischer Sicht ist die Abwrackprämie ein absoluter Misserfolg. Während Neuwagen- und Schrotthändler vor lauter Aufträgen kaum mit ihrer Arbeit hinterherkommen, kämpfen Gebrauchtwagenhändler mit erheblichen Absatzschwierigkeiten. Der Grund: Viele der Fahrzeuge, welche der Umwelprämie zum Opfer fallen, sind noch mehr als die gezahlte Prämie wert und fehlen somit dem Gebrauchtwagenmarkt - die Preise für Gebrauchte befinden sich im freien Fall.
Mit der Verlängerung der Prämie steht der Umweltbonus nun etwa acht Millionen Deutschen zu, wobei hierdurch hauptsächlich ausländische Hersteller profitieren werden. Gerade einmal Opel und VW bekommen ein ganz kleines Stück vom Kuchen ab - vor allem mit ihren Corsa- und Polo-Modellen. Nicht einmal zehn Prozent der Neuwagenkäufer entscheiden sich für ein deutsches Auto. Daimler-Chef Zetsche befürchtet einen fatalen Absatzeinbruch im Automobilmarkt, welcher nun einfach um einige Monate verzögert wird.
Abwrackprämie 2.0 - es geht in die Verlängerung
Trotz starker Kritik aus vielen Richtungen will die Bundesregierung die beliebte Umweltprämie nicht nach Verbrauch der bisher vereinbarten Fördermittel stoppen
Die Ursache könnte natürlich eine mögliche Verärgerung der Wähler im Superwahljahr sein - dabei ist die Abwrackprämie eines der wenigen erfolgreichen Projekte der großen Koalition. Ökonomen und Analysten sehen die Prämie natürlich in einem anderen Licht. Sie kurbelt das Geschäft der deutschen Autohändlern seit Januar erheblich an, vor allem Kleinwagen wie der Fiat Panda oder der VW Polo sind fast ausverkauft. Die Anzahl an Neuzulassungen ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Fünftel gestiegen.
Die ursprünglich geplanten 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln reichen nur noch wenige Wochen (600.000 Prämien). Merkel und Steinmeier haben sich nun doch für eine Aufstockung entschieden, um den Run auf die Autohäuser weiter anzutreiben. Ökonomen halten diese Maßnahme jedoch für wenig hilfreich im Bezug auf die schwächelnde Konjunktur. Und die Vertreter anderer Branchen beschweren sich, da lediglich die Autoindustrie davon profitiert. Sie kostet Milliarden an Steuergeldern, welche in eine Branche investiert werden, die in den letzten Jahren nicht wirklich für positive Schlagzeilen gesorgt hat. Außerdem ist die Umweltprämie für die meisten großen Autohersteller wenig förderlich, vor allem jener, welche im Premiumsegment platziert sind. Die ausländische Konkurrenz, wie Daihatsu, Hyundia und Lada profitiert dabei erheblich von der Umweltprämie, lediglich Opel hat im Kleinwagensegment einen leichten Zuwachs zu verzeichnen. Den großen Autobauern, wie Mercedes-benz, BMW und Audi bleibt dabei kaum etwas von der Prämie. Kritiker sehen in der Entscheidung von Merkel und Steinmeier lediglich Populismus, um die Wähler gut zu stimmen.
Ab kommenden Montag wird das neue Verfahren zur Umweltprämie in Kraft treten. Von diesem zeitpunkt an können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Abwrack-Anträge nämlich erstmals online gestellt werden, des Weiteren ist von nun an eine reservierung der Prämie möglich.
Branchenkenner schätzen, dass in den Autohäusern Deutschlands noch mehrere 100.000 unbearbeitete Anträge liegen. Mit der Umstellung auf die Online-Antragsstellung wird die Abwrackprämie wohl schneller aufgebraucht sein, als manchem Verbraucher lieb ist. Ein intellegenter Schachzug im Wahlkampf wäre eine Aufstockung der Umweltprämie somit allemal.
Welche Daten im Online-Antrag zur Abwrackprämie erhoben werden, erfahren Sie hier.
Verlängerung der Umweltprämie sicher?
Die Bundesregierung will die Abwrackprämie weiter aufstocken. Hierdurch soll das Neuwagengeschäft in Deutschland weiter angekurbelt werden. Dies haben Angela Merkel und Vizekanzler Steinmeier beschlossen, da ohne eine Aufstocken in spätestens drei bis vier Wochen alle Mittel aufgebraucht wären. Die Umweltprämie soll jedoch noch längstens für das Jahr 2009 gewährt werden. Die Prämie, welche Teil des Konjunkturpaketes 2 ist, fördert die Verschrottung eines neun Jahre alten Fahrzeugs beim Neuwagenkauf mit 1500 Euro.
Bis heute war für die Abwrackprämie auf 1,5 Milliarden Euro begrenz, dies entspricht ca. 600.000 Prämien. Bis zum 25. März waren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) schon 346.741 Anträge auf Gewährung der Abwrackprämie gestellt worden.
Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bezüglich der Umweltprämie und ihrem gesamten Volumen soll jedoch erst nach Ostern gefällt werden. Weil bis dahin vermutlich noch genug Mittel verfügbar sein sollen, ist hier laut Regierungssprechern keine Eile geboten.
Experten schätzen, dass die Zahl der Anträge ab dem 1. April rasant ansteigen wird. Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge lediglich online gestellt werden; des Weiteren ist ab diesem Termin die Reservierung der Prämie möglich, falls der Neuwagen längere Lieferzeiten habe.
Die davon profitierenden Kleinwagenhersteller jubeln, denn gerade in diesem Segment sind die Abverkäufe stark gestiegen.
Umweltprämie - wie lange ist sie noch verfügbar
Wenn man den zahlreichen berichtenden Medien glauben schenken will, werden die Mittel zur Zahlung der Abwrackprämie in ca. 30 Tagen aufgebraucht sein. Die Hochrechungen schwanken hier zwischen 20 und 30 Tagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jedoch veröffentlicht keine eigene Prognose. Ein Blick auf die Entwicklung der täglich gestellten Anträge zur Umweltprämie lässt die Zahl zwischen 20 bis 30 Tagen sehr realistisch aussehen.
Welche Prämie ist welche? - Unterschiede bei der Bezeichnung der Umweltprämie
Umweltprämie, Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie -was ist was? Viele Verbraucher sind durch diese unterschiedlichen Bezeichnungen verwirrt. Dabei handelt es sich bei allen genannten Begriffen um ein und dieselbe Prämie zur Förderung des Absatzes von Neufahrzeugen bzw. jungen Gebrauchtfahrzeugen (Jahreswagen).
Reservierung der Abwrackprämie
Reservierung der Umweltprämie mit Vorlage des Kaufvertrag oder Leasingvertags des Neuwagens oder Jahreswagen - die Antragstellung in diesem neuen Verfahren ist erst ab 30. März 2009 möglich
Da die Abwrackprämie (Umweltprämie) sehr gut angenommen wird, sind sich nun viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Abwrackprämie kommen können. Deshalb wird ab 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Abwrackprämie/Umweltprämie eingeführt.
Wer ein neues Auto gekauft hat, kann ab dem 30. März 2009 den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kauf- oder Leasingvertrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen und sich somit einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren.
Ausgezahlt wird die Prämie jedoch erst dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und auch beides nachgewiesen wird.
Aufgrund der notwendigen Änderungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die derzeitigen Vorgaben.
Für die Antragsteller ergibt sich hierdurch folgende Situation:
Bis einschließlich dem 29.03.2009 müssen die Anträge den bekannten Anforderungen entsprechen, d.h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. “Reservierungsanträge” nach dem neuen Verfahren sind bis dahin also nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.
Erst ab dem 30.03.2009 wird das neue Antragsverfahren Verwendung finden. Die Antragstellung wird dann ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellten überarbeiteten Antragsformulars möglich sein. Jede andere Form der Antragstellung ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird auf seiner Webseite www.bafa.de rechtzeitig über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.
Auch für Erbfälle wurde eine neue Regelung gefunden. Wenn alle übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, können Erben nun gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, welche auf den Erblasser zugelassen waren.
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Reservierung der Umweltprämie bei Kauf eines Neuwagens - neue Richtlinie in diesem Verfahren, ab dem 30. März 2009
Da die Umweltprämie sehr gut angenommen ist, sind viele Käufer eines Neuwagens unsicher, ob sie auch über längere Lieferzeiten die Abwrackprämie nutzen können. Daher wird ab dem 30. März 2009 ein neues Verfahren für den Erhalt der Abwrackprämie eingeführt.
Wer ein neues Auto gekauft, können Sie ab dem 30. März 2009 den Antrag für die Gewährung der Prämie Umgebung mit Vorlage einer Kopie eines rechtlich verbindlichen Kaufvertrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, und damit einen Platz in der Verarbeitungseihenfolge reservieren.
Zahlung der Prämie, sondern nur dann, wenn die Zulassung von neuen Autos sowie die Stilllegung von Altfahrzeugen wurde, und es ist beides.
Aufgrund der notwendigen technischen Änderungen, die neuen Verfahren bis zum 30. März 2009 in Kraft treten wird. Bis dahin weiterhin auf die vorliegenden Leitlinien.
Die Klägerin ist damit die folgende Situation:
29.03.2009 bis einschließlich der Anträge muss die Anforderungen bekannt, dh der Antrag kann nur nach Genehmigung des neuen Fahrzeugs aus. “Reservierungsanfragen” unter dem neuen Verfahren sind nicht möglich, bis dahin: Bevor das neue Verfahren für die Anträge nicht bearbeitet werden können, sondern wird an den Antragsteller zurückgesandt.
Bis zum 30.03.2009, die neue Anwendung sollte möglich sein. Der Antrag wird dann nur mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle neue Anwendung möglich. Jede andere Form der Anwendung von diesem Termin eingehen, werden ausgeschlossen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website werden rechtzeitig über Einzelheiten des neuen Verfahrens Informationen.
Auch für Erbfällen hat heute eine neue Regelung. Wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind, können Sie jetzt Erben gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins Abwrackprämie für Autos Forderung an die Verstorbenen wurden.