Neue Kfz-Steuer ab 1.Juli 2009

Juni 5th, 2009 No Comments   Posted in Auto, Geld

Ab 1.Juli 2009 wird die Kfz-Steuer nicht mehr nur aus dem Hubraum und der Motorart des Fahrzeugs berechnet. Relevanter Wert für die neue Kfz-Steuer wird dann der CO2-Ausstoß.

Das Bundeskabinett hat das 50 Milliarden Euro Konjunkturpaket II verabschiedet. Im Zuge dessen wird die seit 60 Jahren gültige Kfz-Steuer reformiert. Die Berechnung basierte bisher auf Hubraum und Verbrennungsart (Otto o. Diesel) des Autos. Der wesentlich relevantere Kraftstoffverbrauch wurde bisher nicht beachtet

Ab 1.Juli 2009 wird zwar noch immer zwischen Otto- und Diesel-Motoren sowie Hubraum unterschieden, des Weiteren wird nun auch der CO2-Ausstoß mit einbezogen. Dieser steht im direkten Zusammenhang mit dem Benzin-Verbrauch des Fahrzeugs.

Für neu zugelassene Fahrzeuge
Steuervorteile sind für Käufer zu erwarten, deren Fahrzeug unter 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Zu diesem Wert wird nur der Hubraum - abhängig von seiner Größe - besteuert. Über 120 Gramm kommt dann die CO2-Steuer hinzu. Bei Benzin-Fahrzeugen kosten jede angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro. Bei einem Diesel sind es pro 100 ccm 9,50 Euro. Ab 120 Gramm CO2-Ausstoß kostet jedes weitere Gramm CO2-Emission zwei weitere Euro.

Nur 26 Euro Steuer im Jahr
Ein Beispiel: der Golf 1.4 TSI mit 1.390 ccm Hubraum, 122 PS und einem Emissions-Ausstoß von 144 Gramm CO2 pro Kilometer wird derzeit mit 94 Euro besteuert. Ab dem 1.Juli kostet dieser nur noch 76 Euro. 28 Euro für die Größe des Hubraums (14 mal 2 Euro) und zusätzlich 48 Euro für 24 Gramm CO2-Emissionen über der 120er-Grenze. Für Käufer eines Honda Insight mit einem 1,3-Liter-Ottomotor zahlt sich die neue Kfz-Steuer wirklich aus. Mit einem Emissions-Ausstoß von 101 Gramm pro Kilometer werden lediglich 26 Euro Kraftfahrzeugsteuer berechnet.

Besitzer von Benzin-Schluckern müssen draufzahlen
Für Fahrer eines Hubraum-starken Fahrzeugs, beispielsweise eines Porsche Cayennes wird es nach Einführung der neuen Kfz-Steuer teurer. Für das S-Modell mit 4,8 Liter Hubraum und einem CO2-Wert von 358 Gramm mussten bislang 330 Euro im Jahr bezahlt werden. Ab 1. Juli werden für den SUV 98 Euro (49 mal 2 Euro) Hubraum-Steuer plus 476 Euro für den CO2-Ausstoß (238 Gramm über der 120 Gramm). Unterm Strich werden somit ca. 240 Euro mehr berechnet.

Steuerbefreiung für Neufahrzeuge bis 30. Juni
Wer bis 30. Juni 2009 seinen Neuwagen zulässt, zahlt bei Modellen nach Euro-4-Norm ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Bei Euro-5-Fahrzeugen ist sogar bis Ende 2010 keine Steuer fällig.

Fazit
Politiker, ADAC und der Verband der Automobilindustrie erwarten von der Steuerreform einen weiteren Aufwind für den Neuwagemarkt. Die Grünen hingegen halten die Reform für eine Mogelpackung und würden Besitzer von SUV und Hubraum-starken Fahrzeugen gerne stärker besteuert. Dies ist aber nicht bei jedem PS-Boliden der Fall.
Auch die Umweltverbände sehen die neue Kfz-Steuer mit kritischen Augen, da ab Juli 2009 ausschließlich Fahrzeuge von der Steuer befreit sind, welche die Euro-6-Norm erfüllen - die Zahl der am Markt verfügbaren Fahrzeuge ist hier jedoch extrem niedrig. Autos, welche der Euro-5-Norm entsprechen gibt es dagegen genügend.

Umweltprämie - wie lange ist sie noch verfügbar

März 23rd, 2009 No Comments   Posted in Auto

Wenn man den zahlreichen berichtenden Medien glauben schenken will, werden die Mittel zur Zahlung der Abwrackprämie in ca. 30 Tagen aufgebraucht sein. Die Hochrechungen schwanken hier zwischen 20 und 30 Tagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jedoch veröffentlicht keine eigene Prognose. Ein Blick auf die Entwicklung der täglich gestellten Anträge zur Umweltprämie lässt die Zahl zwischen 20 bis 30 Tagen sehr realistisch aussehen.

Reservierung der Abwrackprämie

März 9th, 2009 3 Comments   Posted in Auto

Reservierung der Umweltprämie mit Vorlage des Kaufvertrag oder Leasingvertags des Neuwagens oder Jahreswagen - die Antragstellung in diesem neuen Verfahren ist erst ab 30. März 2009 möglich

Da die Abwrackprämie (Umweltprämie) sehr gut angenommen wird, sind sich nun viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Abwrackprämie kommen können. Deshalb wird ab 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Abwrackprämie/Umweltprämie eingeführt.

Wer ein neues Auto gekauft hat, kann ab dem 30. März 2009 den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kauf- oder Leasingvertrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen und sich somit einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren.

Ausgezahlt wird die Prämie jedoch erst dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und auch beides nachgewiesen wird.

Aufgrund der notwendigen Änderungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die derzeitigen Vorgaben.

Für die Antragsteller ergibt sich hierdurch folgende Situation:

Bis einschließlich dem 29.03.2009 müssen die Anträge den bekannten Anforderungen entsprechen, d.h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. “Reservierungsanträge” nach dem neuen Verfahren sind bis dahin also nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.

Erst ab dem 30.03.2009 wird das neue Antragsverfahren Verwendung finden. Die Antragstellung wird dann ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellten überarbeiteten Antragsformulars möglich sein. Jede andere Form der Antragstellung ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird auf seiner Webseite www.bafa.de rechtzeitig über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.

Auch für Erbfälle wurde eine neue Regelung gefunden. Wenn alle übrigen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, können Erben nun gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, welche auf den Erblasser zugelassen waren.

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Reservierung der Umweltprämie bei Kauf eines Neuwagens - neue Richtlinie in diesem Verfahren, ab dem 30. März 2009

Da die Umweltprämie sehr gut angenommen ist, sind viele Käufer eines Neuwagens unsicher, ob sie auch über längere Lieferzeiten die Abwrackprämie nutzen können. Daher wird ab dem 30. März 2009 ein neues Verfahren für den Erhalt der Abwrackprämie eingeführt.

Wer ein neues Auto gekauft, können Sie ab dem 30. März 2009 den Antrag für die Gewährung der Prämie Umgebung mit Vorlage einer Kopie eines rechtlich verbindlichen Kaufvertrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, und damit einen Platz in der Verarbeitungseihenfolge reservieren.

Zahlung der Prämie, sondern nur dann, wenn die Zulassung von neuen Autos sowie die Stilllegung von Altfahrzeugen wurde, und es ist beides.

Aufgrund der notwendigen technischen Änderungen, die neuen Verfahren bis zum 30. März 2009 in Kraft treten wird. Bis dahin weiterhin auf die vorliegenden Leitlinien.

Die Klägerin ist damit die folgende Situation:

29.03.2009 bis einschließlich der Anträge muss die Anforderungen bekannt, dh der Antrag kann nur nach Genehmigung des neuen Fahrzeugs aus. “Reservierungsanfragen” unter dem neuen Verfahren sind nicht möglich, bis dahin: Bevor das neue Verfahren für die Anträge nicht bearbeitet werden können, sondern wird an den Antragsteller zurückgesandt.

Bis zum 30.03.2009, die neue Anwendung sollte möglich sein. Der Antrag wird dann nur mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle neue Anwendung möglich. Jede andere Form der Anwendung von diesem Termin eingehen, werden ausgeschlossen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website werden rechtzeitig über Einzelheiten des neuen Verfahrens Informationen.

Auch für Erbfällen hat heute eine neue Regelung. Wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind, können Sie jetzt Erben gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins Abwrackprämie für Autos Forderung an die Verstorbenen wurden.

Kfz-Versicherung

Februar 10th, 2009 No Comments   Posted in Versicherung

Wenn man von Kfz-Versicherung spricht, in den meisten Fällen das Auto oder Kfz-Versicherung bedeutete. Derzeit 10 Millionen Autos auf unseren Straßen unsicher und versichert sein müssen. Und mit einer Haftpflichtversicherung, denn das ist zwingend vorgeschrieben und müssen ausgefüllt werden, so dass das Fahrzeug für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden. Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife für Frauen.

Zusätzlich zu der Forderung, es ist auch die Kür. Die Versicherung ist freiwillig und wird in der Sub-Rumpf-und Vollkasko-Versicherung auf. Die Versicherung wird empfohlen, vor allem, wenn das Auto neue und hohe Qualität und ist im Fall der gemieteten Fahrzeuge sind oft Teil des Leasing-Vertrages.

Die Auto-rechtlichen, oft Abhilfeverfahren Bewegung, ist eine beliebte Methode, um Streitigkeiten rund um das Fahrzeug und Verkehr, ihre Rechte und Risiko-freie kostensparende durchzusetzen.

Optional ist auch die Insassen Unfall versichert Körperverletzung der Insassen einschließlich des Fahrers, aber es ist immer eine Folge der breiteren Schutz durch eine Versicherung, Krankenversicherung, etc.