Posts Tagged ‘hubraum’
Neue Kfz-Steuer ab 1.Juli 2009
Ab 1.Juli 2009 wird die Kfz-Steuer nicht mehr nur aus dem Hubraum und der Motorart des Fahrzeugs berechnet. Relevanter Wert für die neue Kfz-Steuer wird dann der CO2-Ausstoß.
Das Bundeskabinett hat das 50 Milliarden Euro Konjunkturpaket II verabschiedet. Im Zuge dessen wird die seit 60 Jahren gültige Kfz-Steuer reformiert. Die Berechnung basierte bisher auf Hubraum und Verbrennungsart (Otto o. Diesel) des Autos. Der wesentlich relevantere Kraftstoffverbrauch wurde bisher nicht beachtet
Ab 1.Juli 2009 wird zwar noch immer zwischen Otto- und Diesel-Motoren sowie Hubraum unterschieden, des Weiteren wird nun auch der CO2-Ausstoß mit einbezogen. Dieser steht im direkten Zusammenhang mit dem Benzin-Verbrauch des Fahrzeugs.
Für neu zugelassene Fahrzeuge
Steuervorteile sind für Käufer zu erwarten, deren Fahrzeug unter 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Zu diesem Wert wird nur der Hubraum - abhängig von seiner Größe - besteuert. Über 120 Gramm kommt dann die CO2-Steuer hinzu. Bei Benzin-Fahrzeugen kosten jede angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro. Bei einem Diesel sind es pro 100 ccm 9,50 Euro. Ab 120 Gramm CO2-Ausstoß kostet jedes weitere Gramm CO2-Emission zwei weitere Euro.
Nur 26 Euro Steuer im Jahr
Ein Beispiel: der Golf 1.4 TSI mit 1.390 ccm Hubraum, 122 PS und einem Emissions-Ausstoß von 144 Gramm CO2 pro Kilometer wird derzeit mit 94 Euro besteuert. Ab dem 1.Juli kostet dieser nur noch 76 Euro. 28 Euro für die Größe des Hubraums (14 mal 2 Euro) und zusätzlich 48 Euro für 24 Gramm CO2-Emissionen über der 120er-Grenze. Für Käufer eines Honda Insight mit einem 1,3-Liter-Ottomotor zahlt sich die neue Kfz-Steuer wirklich aus. Mit einem Emissions-Ausstoß von 101 Gramm pro Kilometer werden lediglich 26 Euro Kraftfahrzeugsteuer berechnet.
Besitzer von Benzin-Schluckern müssen draufzahlen
Für Fahrer eines Hubraum-starken Fahrzeugs, beispielsweise eines Porsche Cayennes wird es nach Einführung der neuen Kfz-Steuer teurer. Für das S-Modell mit 4,8 Liter Hubraum und einem CO2-Wert von 358 Gramm mussten bislang 330 Euro im Jahr bezahlt werden. Ab 1. Juli werden für den SUV 98 Euro (49 mal 2 Euro) Hubraum-Steuer plus 476 Euro für den CO2-Ausstoß (238 Gramm über der 120 Gramm). Unterm Strich werden somit ca. 240 Euro mehr berechnet.
Steuerbefreiung für Neufahrzeuge bis 30. Juni
Wer bis 30. Juni 2009 seinen Neuwagen zulässt, zahlt bei Modellen nach Euro-4-Norm ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Bei Euro-5-Fahrzeugen ist sogar bis Ende 2010 keine Steuer fällig.
Fazit
Politiker, ADAC und der Verband der Automobilindustrie erwarten von der Steuerreform einen weiteren Aufwind für den Neuwagemarkt. Die Grünen hingegen halten die Reform für eine Mogelpackung und würden Besitzer von SUV und Hubraum-starken Fahrzeugen gerne stärker besteuert. Dies ist aber nicht bei jedem PS-Boliden der Fall.
Auch die Umweltverbände sehen die neue Kfz-Steuer mit kritischen Augen, da ab Juli 2009 ausschließlich Fahrzeuge von der Steuer befreit sind, welche die Euro-6-Norm erfüllen - die Zahl der am Markt verfügbaren Fahrzeuge ist hier jedoch extrem niedrig. Autos, welche der Euro-5-Norm entsprechen gibt es dagegen genügend.