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Abwrackprämie aufgestockt - Umweltprämie Teil II
Das große Verschrotten geht weiter: Die Bundesregierung stellt statt 1,5 nun fünf Milliarden Euro für die Umweltprämie (Abwrackprämie) zur Verfügung.
Für die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Autos gibt es nun doch weiterhin 2.500 Euro Prämie. Das Bundeskabinett hat heute eine Aufstockung des Fördertopfes von 1,5 auf fünf Milliarden Euro beschlossen, um bis Ende des Jahres den Kauf von zwei Millionen Autos subventionieren zu können. Die noch offene Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist so gut wie sicher.
Bisher hatte das Auslaufen der Prämie gedroht, da das Volumen von 1,5 Milliarden Euro bereits ausgeschöpft ist. Über 1,2 Millionen Anträge wurden bereits beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht. Jetzt wird der Fördertopf wieder soweit aufgestockt, dass der Kauf von insgesamt zwei Millionen neuen Autos subventioniert werden kann.
Die Prämie kann also zu den selben Konditionen wie bisher beantragt werden. Wenn die Obergrenze von fünf Milliarden Euro ausgeschöpft ist, wird es allerdings kein neues Geld mehr geben. Spätestens Ende des Jahres 2009 läuft die Umweltprämie dann aus.
Umweltprämie bis Ende 2009 - jetzt ist es sicher
Die Bundesregierung verlängert bis zum Ende des Jahres 2009 die Umweltprämie. Problem ist nur: Aus ökonomischer, ökologischer und finanzpolitischer Sicht ist die Abwrackprämie ein absoluter Misserfolg. Während Neuwagen- und Schrotthändler vor lauter Aufträgen kaum mit ihrer Arbeit hinterherkommen, kämpfen Gebrauchtwagenhändler mit erheblichen Absatzschwierigkeiten. Der Grund: Viele der Fahrzeuge, welche der Umwelprämie zum Opfer fallen, sind noch mehr als die gezahlte Prämie wert und fehlen somit dem Gebrauchtwagenmarkt - die Preise für Gebrauchte befinden sich im freien Fall.
Mit der Verlängerung der Prämie steht der Umweltbonus nun etwa acht Millionen Deutschen zu, wobei hierdurch hauptsächlich ausländische Hersteller profitieren werden. Gerade einmal Opel und VW bekommen ein ganz kleines Stück vom Kuchen ab - vor allem mit ihren Corsa- und Polo-Modellen. Nicht einmal zehn Prozent der Neuwagenkäufer entscheiden sich für ein deutsches Auto. Daimler-Chef Zetsche befürchtet einen fatalen Absatzeinbruch im Automobilmarkt, welcher nun einfach um einige Monate verzögert wird.
Abwrackprämie 2.0 - es geht in die Verlängerung
Trotz starker Kritik aus vielen Richtungen will die Bundesregierung die beliebte Umweltprämie nicht nach Verbrauch der bisher vereinbarten Fördermittel stoppen
Die Ursache könnte natürlich eine mögliche Verärgerung der Wähler im Superwahljahr sein - dabei ist die Abwrackprämie eines der wenigen erfolgreichen Projekte der großen Koalition. Ökonomen und Analysten sehen die Prämie natürlich in einem anderen Licht. Sie kurbelt das Geschäft der deutschen Autohändlern seit Januar erheblich an, vor allem Kleinwagen wie der Fiat Panda oder der VW Polo sind fast ausverkauft. Die Anzahl an Neuzulassungen ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Fünftel gestiegen.
Die ursprünglich geplanten 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln reichen nur noch wenige Wochen (600.000 Prämien). Merkel und Steinmeier haben sich nun doch für eine Aufstockung entschieden, um den Run auf die Autohäuser weiter anzutreiben. Ökonomen halten diese Maßnahme jedoch für wenig hilfreich im Bezug auf die schwächelnde Konjunktur. Und die Vertreter anderer Branchen beschweren sich, da lediglich die Autoindustrie davon profitiert. Sie kostet Milliarden an Steuergeldern, welche in eine Branche investiert werden, die in den letzten Jahren nicht wirklich für positive Schlagzeilen gesorgt hat. Außerdem ist die Umweltprämie für die meisten großen Autohersteller wenig förderlich, vor allem jener, welche im Premiumsegment platziert sind. Die ausländische Konkurrenz, wie Daihatsu, Hyundia und Lada profitiert dabei erheblich von der Umweltprämie, lediglich Opel hat im Kleinwagensegment einen leichten Zuwachs zu verzeichnen. Den großen Autobauern, wie Mercedes-benz, BMW und Audi bleibt dabei kaum etwas von der Prämie. Kritiker sehen in der Entscheidung von Merkel und Steinmeier lediglich Populismus, um die Wähler gut zu stimmen.
Ab kommenden Montag wird das neue Verfahren zur Umweltprämie in Kraft treten. Von diesem zeitpunkt an können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Abwrack-Anträge nämlich erstmals online gestellt werden, des Weiteren ist von nun an eine reservierung der Prämie möglich.
Branchenkenner schätzen, dass in den Autohäusern Deutschlands noch mehrere 100.000 unbearbeitete Anträge liegen. Mit der Umstellung auf die Online-Antragsstellung wird die Abwrackprämie wohl schneller aufgebraucht sein, als manchem Verbraucher lieb ist. Ein intellegenter Schachzug im Wahlkampf wäre eine Aufstockung der Umweltprämie somit allemal.
Welche Daten im Online-Antrag zur Abwrackprämie erhoben werden, erfahren Sie hier.
Verlängerung der Umweltprämie sicher?
Die Bundesregierung will die Abwrackprämie weiter aufstocken. Hierdurch soll das Neuwagengeschäft in Deutschland weiter angekurbelt werden. Dies haben Angela Merkel und Vizekanzler Steinmeier beschlossen, da ohne eine Aufstocken in spätestens drei bis vier Wochen alle Mittel aufgebraucht wären. Die Umweltprämie soll jedoch noch längstens für das Jahr 2009 gewährt werden. Die Prämie, welche Teil des Konjunkturpaketes 2 ist, fördert die Verschrottung eines neun Jahre alten Fahrzeugs beim Neuwagenkauf mit 1500 Euro.
Bis heute war für die Abwrackprämie auf 1,5 Milliarden Euro begrenz, dies entspricht ca. 600.000 Prämien. Bis zum 25. März waren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) schon 346.741 Anträge auf Gewährung der Abwrackprämie gestellt worden.
Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bezüglich der Umweltprämie und ihrem gesamten Volumen soll jedoch erst nach Ostern gefällt werden. Weil bis dahin vermutlich noch genug Mittel verfügbar sein sollen, ist hier laut Regierungssprechern keine Eile geboten.
Experten schätzen, dass die Zahl der Anträge ab dem 1. April rasant ansteigen wird. Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge lediglich online gestellt werden; des Weiteren ist ab diesem Termin die Reservierung der Prämie möglich, falls der Neuwagen längere Lieferzeiten habe.
Die davon profitierenden Kleinwagenhersteller jubeln, denn gerade in diesem Segment sind die Abverkäufe stark gestiegen.
Online Antrag zur Umweltprämie/Abwrackprämie
Zahlreiche Zeitungen melden gestern, dass Verbraucher die Abwrackprämie künftig nur noch über das Internet beantragen können. Das neue Verfahren wird am 30. März in Kraft treten. Käufer eines Neuwagens können sich dann die Umweltprämie reservieren lassen.
Hierfür müssten sie das Online-Formular ausfüllen und eine digitalisierte bzw. eingescannte Ausführung ihres Neuwagen-Kaufvertrags oder Leasingvetrags anhängen, sagte der Sprecher des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Formular ist auf der Bafa-Internetseite zu finden. Der bisherige Versand des Antrags per Post ist ab dem 30. März nicht mehr möglich.
Welche Daten im neuen Antragsformular erhoben werden, erfahren Sie hier.
Das neue Verfahren zur Reservierung der Umweltprämie wird aufgrund von Zeitproblemen in der Bearbeitung eingeführt. Das Bafa rechnet mit einer großen Anzahl an neuen Anträgen zur Abwrackprämie, welche sich die Umweltprämie ab dem 30. März sichern wollen, ohne jedoch ihr Altfahrzeug bereits verschrottet bzw. ihren Neuwagen erhalten zu haben. Die Bearbeitung der Anträge in Papierform kann durch die Mitarbeiter des Bafa dann nicht mehr gestemmt werden.
Nach Online-Versand des Antrags, erhalten die Verbraucher die Reservierungsbestätigung vom Bafa. Darin werden die Nachweise aufgelistet, welche für die Auszahlung der 2500 Euro Abwrackprämie nachzureichen sind. Hierzu gehören der Verwertungsnachweis des Altfahrzeugs sowie der Nachweis über die Zulassung des Neufahrzeugs. Die feholenden Unterlagen müssen innerhalb von sechs Monaten per Post an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geschickt werden. Hierbei muss in jedem Fall auf lange Lieferfristen geachtet werden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Voraussetzungen zum Erhalt der Abwrackprämie - Tips
Durch wen kann die Abwrackprämie beantragt werden?
Antragsberechtigt sind lediglich Privatpersonen, die einen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen. Der Antragsteller muss der Halter des zu verschrottenden Altfahrzeugs sein. Dies ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Auf den Antragssteller muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein. Hierbei gibt es keine Ausnahmen

Welche Voraussetzungen muss der Alt-Pkw erfüllen, damit ich die Abwrackprämie beantragen kann?
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, dessen Erstzulassung mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt ist.
Bis wann muss mein Altfahrzeug verschrottet werden, damit ich die Abwrackprämie beantragen kann?
Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 durchgeführt werden. Zeitpunkt der Verschrottung ist das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den anerkannten Demontagebetrieb angegebene Datum.
Wo erhalte ich den Antrag zur Abwrackprämie
Den Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie gibt es auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) zum download. Es werden nur Anträge angenommen, die unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks vorgelegt werden.
Wo muss ich den Antrag auf Abwrackprämie vorlegen?
Der Antrag ist im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Vordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch den Autohändler eingereicht werden. Er muss allerdings in jedem Fall durch den Antragsberechtigten unterschrieben werden. Die mögliche Erstattung und Benachrichtigung erfolgt nur gegenüber dem Antragsberechtigten. Eine Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Welche Nachweise sind für den Antrag auf Abwrackprämie notwendig?
Der Antrag kann nur mit den vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgeschriebenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge finden bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge Berücksichtigung. Dem Antrag müssen unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beigefügt werden:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
- Kopie der Rechnung über den Neuwagenkauf beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Mitarbeiter zugelassen war.
Welche Demontagebetriebe (Autoverwerter, Schrotthändler) können mir die notwendige Bescheinigung aushändigen?
Eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe finden Sie auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). In dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Antragsformular muss durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs durch Unterschrift und Stempel bestätigt werden, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage (Schrottpresse) zugeführt wird.
Welche Voraussetzungen muss das Neufahrzeug erfüllen, damit die Abwrackprämie beantragt werden kann?
Es muss sich um einen Pkw handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens den Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 entspricht. Erwerb und Zulassung des Neufahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen oder junge Gebracuhtwagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung des Antragstellers – maximal ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Mitarbeiter, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Autovermieter oder eine Lleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Wann bekomme ich die Abwrackprämie ausgezahlt?
Eine Auszahlung der Abwrackprämie erfolgt erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) bzw. nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts. Dies ist voraussichtlich nicht vor März 2009 der Fall. Die vorgesehenen Finanzmittel für die Verteilung der Beträge sind insgesamt 1,5 Milliarden Euro und stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel und erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge im BAFA. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Abwrackprämie.
Habe ich jetzt noch eine Chance, die Abwrackprämie zu bekommen?
Auf den Seiten der des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie täglich den aktuellen Stand der eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie abrufen.