Kfz-Haftpflicht

Februar 12th, 2009 Posted in Allgemein

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine solche Versicherung, können Sie Ihr Fahrzeug weder zulassen, noch im öffentlichen Verkehr bewegen. Für die Zulassung zum Straßenverkehrsamt benötigt man daher zusätzlich eine Versicherungsbestätigungs-Karte, die sogenannte Doppelkarte.

Die VersicherungRecht basiert auf der Idee, dass eine beschädigte Verkehr Opfer seine Rechte durchsetzen kann und der Schaden finanziell in der Lage, noch größere Verluste zu zahlen. Besonders in Fällen von Personenschäden, die Höhe der möglichen Entschädigung schwierig und oft die finanziellen Möglichkeiten der Verletzung.

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung deckt das Risiko von Personen-, Sach-und Vermögenswerte von Schäden, die durch die Nutzung ihrer Fahrzeuge entstehen kann.

Antragsannahme
Der Versicherer hat kein Recht auf einen potenziellen Kunden erstellen, die unter die Haftpflicht-Versicherung zu verweigern, da der Abschluss eines Vertrages ist eine rechtliche Verpflichtung. Die einzigen Ausnahmen sind:

  • Der Versicherungsnehmer hatte bereits ein Fahrzeug, wenn das Unternehmen versichert war und die Schäden durch eine Veranstaltung, die Prämie nicht bezahlt, sowie Betrug, Verstoß gegen die vor der Anmeldung oder Bedrohung durch die Versicherten von dieser Gesellschaft bereits gekündigt
  • Die Annahme des Vertrags wurden nicht sachliche oder örtliche Beschränkungen des Geschäftsplans des Versicherers, die, wie ein Unternehmen auf eine bestimmte Region oder eine bestimmte Gruppe von Menschen.
  • Das Unternehmen im Einklang mit ihrer kollektiven Contribution Award von der potenziellen Kunden nicht zahlen wollen.
    Hat ein Versicherer ist nicht ein Antrag innerhalb von zwei Wochen, er wird angenommen.
  • Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
    Der Geltungsbereich dieser Versicherung ist Europa. Geographische Expansion zu vereinbaren, ist oft möglich zu ergänzen Prämien.

    Grüne Karte
    Der Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland, die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne Karte. Es bestätigt die Existenz des Versicherers der Haftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindest-Beträge, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, aber mit nicht mehr als den vertraglich vereinbarten Mengen. Die Mindestdeckungssummen sind in den Ländern der EU sehr unterschiedlich. In Deutschland ist die gesetzliche Minimum beträgt derzeit 2,5 Millionen Euro je Schadenfall für Personenschäden, 500000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

    Deckungsumfang

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen Verpflichtung der Versicherten, durch den Besitz und die Nutzung des Fahrzeugs erstellt. Sie umfasst sowohl Personen-, Sach, sowie Sachschäden. Die Deckung umfasst: Prüfung der Haftung Problem zur Zufriedenheit der berechtigten Forderungen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche die Übernahme der bürgerlichen Rechte und die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten im Namen des Versicherten, aber auf Kosten der Versicherung.

    Die Haftung Versicherer dann zunächst prüfen, ob Sie sich für einen Vorfall verantwortlich zu machen sind und übernimmt von der Regulierung des Schadens. Andererseits jedoch, er verteidigt auch unberechtigte Ansprüche von Geschädigten aus. Für den Fall, müssen Sie in der Verordnung nicht zu kümmern. Sobald die Abrechnung abgeschlossen ist, melden Sie den Versicherer, die Kosten für die Schäden Fall. Nach dem Tarif für die Kfz-Versicherung, die Sie haben sechs Monate Zeit, die regulatorischen Kosten und erstattet der Versicherer, so dass eine Belastung von Forderungen Rabatt in den nächsten Kalenderjahr zu vermeiden. Lesen Sie zu diesem Thema auf unsere Hinweise Rabatt Erlösung.

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