Archive for the ‘Geld’ Category:
Neue Kfz-Steuer ab 1.Juli 2009
Ab 1.Juli 2009 wird die Kfz-Steuer nicht mehr nur aus dem Hubraum und der Motorart des Fahrzeugs berechnet. Relevanter Wert für die neue Kfz-Steuer wird dann der CO2-Ausstoß.
Das Bundeskabinett hat das 50 Milliarden Euro Konjunkturpaket II verabschiedet. Im Zuge dessen wird die seit 60 Jahren gültige Kfz-Steuer reformiert. Die Berechnung basierte bisher auf Hubraum und Verbrennungsart (Otto o. Diesel) des Autos. Der wesentlich relevantere Kraftstoffverbrauch wurde bisher nicht beachtet
Ab 1.Juli 2009 wird zwar noch immer zwischen Otto- und Diesel-Motoren sowie Hubraum unterschieden, des Weiteren wird nun auch der CO2-Ausstoß mit einbezogen. Dieser steht im direkten Zusammenhang mit dem Benzin-Verbrauch des Fahrzeugs.
Für neu zugelassene Fahrzeuge
Steuervorteile sind für Käufer zu erwarten, deren Fahrzeug unter 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Zu diesem Wert wird nur der Hubraum - abhängig von seiner Größe - besteuert. Über 120 Gramm kommt dann die CO2-Steuer hinzu. Bei Benzin-Fahrzeugen kosten jede angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro. Bei einem Diesel sind es pro 100 ccm 9,50 Euro. Ab 120 Gramm CO2-Ausstoß kostet jedes weitere Gramm CO2-Emission zwei weitere Euro.
Nur 26 Euro Steuer im Jahr
Ein Beispiel: der Golf 1.4 TSI mit 1.390 ccm Hubraum, 122 PS und einem Emissions-Ausstoß von 144 Gramm CO2 pro Kilometer wird derzeit mit 94 Euro besteuert. Ab dem 1.Juli kostet dieser nur noch 76 Euro. 28 Euro für die Größe des Hubraums (14 mal 2 Euro) und zusätzlich 48 Euro für 24 Gramm CO2-Emissionen über der 120er-Grenze. Für Käufer eines Honda Insight mit einem 1,3-Liter-Ottomotor zahlt sich die neue Kfz-Steuer wirklich aus. Mit einem Emissions-Ausstoß von 101 Gramm pro Kilometer werden lediglich 26 Euro Kraftfahrzeugsteuer berechnet.
Besitzer von Benzin-Schluckern müssen draufzahlen
Für Fahrer eines Hubraum-starken Fahrzeugs, beispielsweise eines Porsche Cayennes wird es nach Einführung der neuen Kfz-Steuer teurer. Für das S-Modell mit 4,8 Liter Hubraum und einem CO2-Wert von 358 Gramm mussten bislang 330 Euro im Jahr bezahlt werden. Ab 1. Juli werden für den SUV 98 Euro (49 mal 2 Euro) Hubraum-Steuer plus 476 Euro für den CO2-Ausstoß (238 Gramm über der 120 Gramm). Unterm Strich werden somit ca. 240 Euro mehr berechnet.
Steuerbefreiung für Neufahrzeuge bis 30. Juni
Wer bis 30. Juni 2009 seinen Neuwagen zulässt, zahlt bei Modellen nach Euro-4-Norm ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Bei Euro-5-Fahrzeugen ist sogar bis Ende 2010 keine Steuer fällig.
Fazit
Politiker, ADAC und der Verband der Automobilindustrie erwarten von der Steuerreform einen weiteren Aufwind für den Neuwagemarkt. Die Grünen hingegen halten die Reform für eine Mogelpackung und würden Besitzer von SUV und Hubraum-starken Fahrzeugen gerne stärker besteuert. Dies ist aber nicht bei jedem PS-Boliden der Fall.
Auch die Umweltverbände sehen die neue Kfz-Steuer mit kritischen Augen, da ab Juli 2009 ausschließlich Fahrzeuge von der Steuer befreit sind, welche die Euro-6-Norm erfüllen - die Zahl der am Markt verfügbaren Fahrzeuge ist hier jedoch extrem niedrig. Autos, welche der Euro-5-Norm entsprechen gibt es dagegen genügend.
Voraussetzungen zum Erhalt der Abwrackprämie - Tips
Durch wen kann die Abwrackprämie beantragt werden?
Antragsberechtigt sind lediglich Privatpersonen, die einen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen. Der Antragsteller muss der Halter des zu verschrottenden Altfahrzeugs sein. Dies ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Auf den Antragssteller muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein. Hierbei gibt es keine Ausnahmen

Welche Voraussetzungen muss der Alt-Pkw erfüllen, damit ich die Abwrackprämie beantragen kann?
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, dessen Erstzulassung mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt ist.
Bis wann muss mein Altfahrzeug verschrottet werden, damit ich die Abwrackprämie beantragen kann?
Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 durchgeführt werden. Zeitpunkt der Verschrottung ist das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den anerkannten Demontagebetrieb angegebene Datum.
Wo erhalte ich den Antrag zur Abwrackprämie
Den Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie gibt es auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) zum download. Es werden nur Anträge angenommen, die unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks vorgelegt werden.
Wo muss ich den Antrag auf Abwrackprämie vorlegen?
Der Antrag ist im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Vordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch den Autohändler eingereicht werden. Er muss allerdings in jedem Fall durch den Antragsberechtigten unterschrieben werden. Die mögliche Erstattung und Benachrichtigung erfolgt nur gegenüber dem Antragsberechtigten. Eine Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Welche Nachweise sind für den Antrag auf Abwrackprämie notwendig?
Der Antrag kann nur mit den vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgeschriebenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge finden bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge Berücksichtigung. Dem Antrag müssen unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beigefügt werden:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
- Kopie der Rechnung über den Neuwagenkauf beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Mitarbeiter zugelassen war.
Welche Demontagebetriebe (Autoverwerter, Schrotthändler) können mir die notwendige Bescheinigung aushändigen?
Eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe finden Sie auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). In dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Antragsformular muss durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs durch Unterschrift und Stempel bestätigt werden, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage (Schrottpresse) zugeführt wird.
Welche Voraussetzungen muss das Neufahrzeug erfüllen, damit die Abwrackprämie beantragt werden kann?
Es muss sich um einen Pkw handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens den Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 entspricht. Erwerb und Zulassung des Neufahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen oder junge Gebracuhtwagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung des Antragstellers – maximal ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Mitarbeiter, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Autovermieter oder eine Lleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Wann bekomme ich die Abwrackprämie ausgezahlt?
Eine Auszahlung der Abwrackprämie erfolgt erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens “Investitions- und Tilgungsfonds” (ITFG) bzw. nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts. Dies ist voraussichtlich nicht vor März 2009 der Fall. Die vorgesehenen Finanzmittel für die Verteilung der Beträge sind insgesamt 1,5 Milliarden Euro und stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel und erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge im BAFA. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Abwrackprämie.
Habe ich jetzt noch eine Chance, die Abwrackprämie zu bekommen?
Auf den Seiten der des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie täglich den aktuellen Stand der eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie abrufen.
Welche Prämie ist welche? - Unterschiede bei der Bezeichnung der Umweltprämie
Umweltprämie, Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie -was ist was? Viele Verbraucher sind durch diese unterschiedlichen Bezeichnungen verwirrt. Dabei handelt es sich bei allen genannten Begriffen um ein und dieselbe Prämie zur Förderung des Absatzes von Neufahrzeugen bzw. jungen Gebrauchtfahrzeugen (Jahreswagen).
Finanzkrise - Wie konnte es soweit kommen?
Wie die Bankenkrise zustande kam und ob sie wirklich schlimmer ist als die vorherigen Krisen
Wirtschaftskrise, Finanzkrise, Bankenkrise……man kann es nennen wie man will.
Experten und Analysten haben es schon lange vorhergesagt - im Nachhinein meinen viele, die Finanz- oder Bankenkrise kommen gesehen zu haben. Schuld trägt hierbei der unersättliche Kapitalismus und die damit einhergehende Zins- und Zinseszins-Mentalität.
Die Problematik aus volkswirtschaftlicher Sicht war, dass im US-Immobilienmarkt sehr viele solcher Subprime-Kredite vergeben wurden, insbesondere für den Kauf von Immobilien. Im Sommer 2007 erreichte der Ausfall von Subprime-Krediten einen neuen Rekord, was zu einem starken Preisanstieg auf dem Immobilienmarkt und somit zu Zinserhöhungen führte.
Aus diesem Grund mussten zahlreiche amerikanische Immobilienbanken hohe Abschreibungen geltend machen und gingen letzten Endes in die Insolvenz. Diese Entwicklung wird als Subprime-Krise bezeichnet. In den deutschen Medien ist hier meist von der “US Immobilienkrise” die Rede.
Diese oben benannte Krise ist die Ursache der heutigen Finanzkrise, die derzeit in Medien und Politik thematisiert wird, denn diese Subprime-Kredite wurden auf dem amerikanischen Finanzmarkt durch ganz bestimmte Anlageformen refinanziert. Die Ansprüche der Finanzierungsgeber gegen die Finanzierungsnehmer wurden in Wertpapierpaketen gebündelt und dann als forderungsbesichertes Wertpapier vor allem an Investmentbanken und Hedgefonds veräußert.
Nun fielen die Subprime Kredite durch die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner reihenweise aus und die Käufer der Wertpapiere mussten hohe Abschreibungen verzeichnen. Die Folge waren hohe Verluste der beteiligten Investmentbanken und der Abwicklung vieler Hedgefonds. Leider beschränkte sich die Auswirkung der Subprime Krise nicht nur auf die beteiligten Banken, sondern hatte ebenfalls weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Finanzmarkt.
Diese Situation führte zu einem signifikanten Rückgang von Investitionen auf dem Markt, was zusammen mit den durch die Krise steigenden Liquiditätsbedarf der Banken zu einem starken Anstieg der Zinsen auf dem weltweiten Geldmarkt führte.
Nun waren auch die Banken nicht mehr bereit sich gegenseitig Kredite zu gewähren. Trotz der heftigen Gegenwehr der Zentral- banken und der amerikanischen Politik weitete sich diese Krise schnell aus und erreichte gegen Ende 2007 auch Deutschland.
In Deutschland hatten vor allem die staatlichen Landesbanken zur Seigerung des Umsatzes stark in die Subprime Wertpapiere der US-Baufinanzierer investiert. Durch den Wegfall der faulen Kredite hatten zuerst die Sachsen LB und die IKB Deutsche Industriebank hohe Abschreibungen zu verzeichnen, welche die Banken in eine tiefe Krise stürzten. Diese erfasste nun ebenfalls die Bayern LB und West LB, deren milliardenschwere Verluste durch Finanzhilfen der Bundesländer ausgeglichen werden musste. Hier stieg der Geldhandel unter den Banken auf ein extrem hohes Zinsniveau an, was trotz Gegensteuerung der EZB bei einigen Banken zu Liquiditätsproblemen führte.
Vor allem die Hypo Real Estate bekam bedrohliche Liquiditätsprobleme, da es einer ihrer Tochtergesellschaften aufgrund des hohen Zinsniveaus nicht gelang, anfallende Verbindlichkeiten durch weitere Kreditaufnahmen zu finanzieren.
Dieser Werdegang zeigt deutlich die Unterschiede zu bisherigen Finanzkrisen, insbesondere der Weltwirtschaftskrise des Jahres 1929 und dem Platzen der Internet-Blase im März des Jahres 2000. Diese weltweiten Finanzkrisen entstanden ausschließlich durch die starke Überbewertung bestimmter Wertpapiere, welche in einem Börsenkrach resultierte.
Aus diesem Grund brachen die Kurse der überbewerteten Wertpapiere ein. Die Folge war ein Liquiditätsverlust des gesamten Marktes. Die aktuelle Finanzkrise hat ihren Ursprung hingegen im Wertverlust bestimmter Forderungen. Ein Zusammenhang mit Überbewertung ist zum ersten Mal nicht direkt gegeben. Jetzt überlegen alle Länder, wie eine staatliche Rettung zu realisieren ist.
Auch die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschladn hat aus diesem Grunde ein Konjunkturpaket verabschiedet, zu welchem ebenfalls die Abwrackprämie gehört. Ziel ist hier die Förderung der deutschen Wirtschaft, respektive der Automobilindustrie.