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Infos zur Online-Antragstellung der Umweltprämie
Für die Antragstellung steht auf der Website des BAFA unter www.ump.bafa.de ab 30. März 2009, 8.00 Uhr ein Antragsformular zur Verfügung. Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt worden sind und als Anlage in pdf-Form eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs oder Jahreswagen beigefügt ist. Die Dateigröße des Anhanges darf 2 MB nicht überschreiten.
Folgende Daten müssen in den Antragsfeldern ausgefüllt werden:
Antragsteller / Antragstellerin
- Frau/Herr
- Vorname
- Name
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail Adresse (Hier ist die Adresse einzutragen, an die die Eingangsbestätigung gesendet werden soll. Dies kann z. B. auch die Adresse eines Autohändlers sein.)
Angaben zum Altfahrzeug
- Fahrzeug-Ident.-Nummer
- Hersteller
- Fahrzeugtyp
Angaben zum Neufahrzeug
- Datum des Kaufvertrags/Leasingvertrags
- Hersteller
- Fahrzeugtyp
- Emissionsklasse
Infos zur Umweltprämie - auch über das neue Bürgertelefon 115
In Berlin, Köln/Bonn und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet wird heute das neue Bürgertelefon 115 starten, welches vor drei Jahren beim IT-Gipfel der Bundesregierung als Maßnahme zur Verbesserung der Verwaltungsdienstleistungen vorgestellt wurde. Insgesamt 10 Millionen Menschen kommen somit in den Genuss des neuen Bürgertelefons. Bundesweit soll der Telefonservice schätzungsweise bis 2014 verfügbar sein. Mehr als die Hälfte der telefonischen Anfragen soll durch Call Center-Agenten direkt beantwortet werden: Über ihre Computer können sie auf eine Datenbank mit den 150 häufigsten Fragen zugreifen. Sollten die Mitarbeiter allerdings keine Antwort wissen, werden diese Anfragen weitergeleitet – der Verbraucher soll in innerhalb von 24 Stunden einen Rückruf, ein Fax oder eine E-Mail als Antwort erhalten. Auch Informationen zur Umweltprämie bzw. Abwrackprämie sollen die Bürger über das neue Bürgertelefon erhalten können - zumindest aber wird eine Weiterverbindung zur Hotline des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gewährleistet.
Online Antrag zur Umweltprämie/Abwrackprämie
Zahlreiche Zeitungen melden gestern, dass Verbraucher die Abwrackprämie künftig nur noch über das Internet beantragen können. Das neue Verfahren wird am 30. März in Kraft treten. Käufer eines Neuwagens können sich dann die Umweltprämie reservieren lassen.
Hierfür müssten sie das Online-Formular ausfüllen und eine digitalisierte bzw. eingescannte Ausführung ihres Neuwagen-Kaufvertrags oder Leasingvetrags anhängen, sagte der Sprecher des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Formular ist auf der Bafa-Internetseite zu finden. Der bisherige Versand des Antrags per Post ist ab dem 30. März nicht mehr möglich.
Welche Daten im neuen Antragsformular erhoben werden, erfahren Sie hier.
Das neue Verfahren zur Reservierung der Umweltprämie wird aufgrund von Zeitproblemen in der Bearbeitung eingeführt. Das Bafa rechnet mit einer großen Anzahl an neuen Anträgen zur Abwrackprämie, welche sich die Umweltprämie ab dem 30. März sichern wollen, ohne jedoch ihr Altfahrzeug bereits verschrottet bzw. ihren Neuwagen erhalten zu haben. Die Bearbeitung der Anträge in Papierform kann durch die Mitarbeiter des Bafa dann nicht mehr gestemmt werden.
Nach Online-Versand des Antrags, erhalten die Verbraucher die Reservierungsbestätigung vom Bafa. Darin werden die Nachweise aufgelistet, welche für die Auszahlung der 2500 Euro Abwrackprämie nachzureichen sind. Hierzu gehören der Verwertungsnachweis des Altfahrzeugs sowie der Nachweis über die Zulassung des Neufahrzeugs. Die feholenden Unterlagen müssen innerhalb von sechs Monaten per Post an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geschickt werden. Hierbei muss in jedem Fall auf lange Lieferfristen geachtet werden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Kfz-Haftpflicht
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine solche Versicherung, können Sie Ihr Fahrzeug weder zulassen, noch im öffentlichen Verkehr bewegen. Für die Zulassung zum Straßenverkehrsamt benötigt man daher zusätzlich eine Versicherungsbestätigungs-Karte, die sogenannte Doppelkarte.
Die VersicherungRecht basiert auf der Idee, dass eine beschädigte Verkehr Opfer seine Rechte durchsetzen kann und der Schaden finanziell in der Lage, noch größere Verluste zu zahlen. Besonders in Fällen von Personenschäden, die Höhe der möglichen Entschädigung schwierig und oft die finanziellen Möglichkeiten der Verletzung.
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung deckt das Risiko von Personen-, Sach-und Vermögenswerte von Schäden, die durch die Nutzung ihrer Fahrzeuge entstehen kann.
Antragsannahme
Der Versicherer hat kein Recht auf einen potenziellen Kunden erstellen, die unter die Haftpflicht-Versicherung zu verweigern, da der Abschluss eines Vertrages ist eine rechtliche Verpflichtung. Die einzigen Ausnahmen sind:
Hat ein Versicherer ist nicht ein Antrag innerhalb von zwei Wochen, er wird angenommen.
Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Geltungsbereich dieser Versicherung ist Europa. Geographische Expansion zu vereinbaren, ist oft möglich zu ergänzen Prämien.
Grüne Karte
Der Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland, die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne Karte. Es bestätigt die Existenz des Versicherers der Haftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindest-Beträge, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, aber mit nicht mehr als den vertraglich vereinbarten Mengen. Die Mindestdeckungssummen sind in den Ländern der EU sehr unterschiedlich. In Deutschland ist die gesetzliche Minimum beträgt derzeit 2,5 Millionen Euro je Schadenfall für Personenschäden, 500000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Deckungsumfang
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen Verpflichtung der Versicherten, durch den Besitz und die Nutzung des Fahrzeugs erstellt. Sie umfasst sowohl Personen-, Sach, sowie Sachschäden. Die Deckung umfasst: Prüfung der Haftung Problem zur Zufriedenheit der berechtigten Forderungen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche die Übernahme der bürgerlichen Rechte und die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten im Namen des Versicherten, aber auf Kosten der Versicherung.
Die Haftung Versicherer dann zunächst prüfen, ob Sie sich für einen Vorfall verantwortlich zu machen sind und übernimmt von der Regulierung des Schadens. Andererseits jedoch, er verteidigt auch unberechtigte Ansprüche von Geschädigten aus. Für den Fall, müssen Sie in der Verordnung nicht zu kümmern. Sobald die Abrechnung abgeschlossen ist, melden Sie den Versicherer, die Kosten für die Schäden Fall. Nach dem Tarif für die Kfz-Versicherung, die Sie haben sechs Monate Zeit, die regulatorischen Kosten und erstattet der Versicherer, so dass eine Belastung von Forderungen Rabatt in den nächsten Kalenderjahr zu vermeiden. Lesen Sie zu diesem Thema auf unsere Hinweise Rabatt Erlösung.